'Diia' hat die Buchungsregeln aktualisiert: Anzahl der Beschäftigten hat sich geändert.


Änderungen der Buchungsregeln für Mitarbeiter auf dem Portal 'Diia'
Auf dem Portal 'Diia' wurden Änderungen an den Buchungsregeln für Mitarbeiter vorgenommen. Laut einer Mitteilung des Pressedienstes auf Telegram dürfen Unternehmen nun auch aktivierte Soldaten, die nach dem 18. Mai 2024 offiziell mobilisiert wurden, in die Gesamtberechnung einbeziehen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, mehr Möglichkeiten zur Buchung von Mitarbeitern innerhalb des festgelegten Limits zu haben.
'Früher wurden nur die berücksichtigt, die militärisch registriert waren und nicht mobilisiert wurden. Jetzt wurde diese Kategorie um mobilisierte Personen erweitert, sofern sie offiziell beschäftigt sind', heißt es in der Ankündigung.
So funktioniert das neue System: Wenn in einem Unternehmen früher 80 militärisch registrierte Personen vorhanden waren und 40 Mitarbeiter geplant werden konnten, wird nach der Hinzufügung von 20 mobilisierten Personen die Gesamtzahl 100 betragen. Somit wird die Anzahl der verfügbaren Buchungsplätze auf 50 steigen.
Darüber hinaus schließen die erneut vorgenommenen Änderungen militärisch registrierte Arbeitnehmer aus der Gesamtberechnung aus, die bereits bei anderen Unternehmen gebucht sind.
Die Änderungen der Buchungsregeln für Mitarbeiter auf dem Portal 'Diia' ermöglichen es den Unternehmen, flexibler mit der Arbeitskraft umzugehen und mehr Planungsspielraum für ihre Aktivitäten zu erhalten. Die Neuerungen werden den Prozess der Auswahl und Buchung von Mitarbeitern erleichtern, was für viele Unternehmen und Organisationen von Nutzen sein wird.
Lesen Sie auch
- Trump 'Enttäuschung über die Unvernunft' Russlands: Kellogg kritisierte den Kreml für die Verzögerung der Verhandlungen
- Der Export russischer Erdölprodukte erreicht ein Drei-Monats-Hoch trotz Sanktionen
- China verstärkt seine marine Präsenz in Ostasien
- Die Bewohner von Kiew wurden vor regnerischem Wetter, aber mit Wärme gewarnt
- Man lehnt die Zeitumstellung ab: das letzte Argument gegen die 'Sommer-' und 'Winterzeit'
- Skandal um Sonderpensionen: Was der Ausschuss des Rates zu dem umstrittenen Gesetzesbeschluss entschieden hat