Hilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt - Regeln im Jahr 2025.


Die Rentenversicherung der Ukraine (Pfu) gab Erklärungen zu den Regeln für die Gewährung von Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt für schwangere Frauen, die nicht im System der obligatorischen staatlichen Sozialversicherung versichert sind, einschließlich Minderjährigen. Zudem wurde präzisiert, wie die entsprechenden Zahlungen im Jahr 2025 beantragt werden können.
Die Rentenversicherung erklärte, dass für nicht staatlich versicherte schwangere Frauen die Höhe der Unterstützung durch die Regierungverordnung Nr. 1751 vom 27. November 2001 festgelegt wird. Sie beträgt 100 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes der Frau, kann jedoch 25 % des Existenzminimums nicht unterschreiten. Zu den Einkünften, aus denen die Hilfe berechnet wird, gehören Stipendien, Geldleistungen und Arbeitslosengeld.
- Zahlungen werden auf Antrag gewährt, der innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mutterschutzes eingereicht werden muss.
- Die Dauer des Mutterschutzes kann 70 Kalendertage vor der Geburt, 56 Kalendertage nach der Geburt oder 70 Kalendertage bei komplizierten Geburten oder der Geburt von zwei oder mehr Kindern betragen.
- Für Personen, die durch den Unfall von Tschernobyl betroffen sind, wird eine Unterstützung für 180 Kalendertage Mutterschutz gezahlt.
Wie man Geldhilfe erhält
Die Geldhilfe kann über das Serviczentrum der Pfu, das Portal der E-Dienste der Pfu, das Portal 'Diya', die Anwendung 'Rentenfonds' oder durch die örtlichen Behörden beantragt werden. Dazu müssen eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden, einschließlich eines Antrags auf Gewährung der Hilfe, Reisepass, Informationen über das medizinische Gutachten und andere Dokumente.
Es wurde bereits erwähnt, dass in diesem Jahr einige Familien bis zum Tag des Wissens materielle Unterstützung erhalten können und die Regierung plant, eine Unterstützung in Höhe von 50.000 UAH für jedes Neugeborene zu zahlen, insbesondere für Frauen ohne Berufszeit.
Fazit: Die Rentenversicherung der Ukraine erklärte die Regeln für die Gewährung von Unterstützung an schwangere Frauen, die nicht in das Sozialversicherungsystem eingeschlossen sind. Die Hilfe wird gemäß der Regierungsverordnung berechnet und kann nach der Mutterschutzzeit beantragt werden. Um Zahlungen zu erhalten, ist es notwendig, sich mit den erforderlichen Dokumenten an die Rentenversicherung zu wenden.Lesen Sie auch
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