Der Generalstab hat die Liste der Brigaden erweitert, denen man sich im Rahmen des 'Vertrags 18-24' anschließen kann.

Der Generalstab hat die Liste der Brigaden erweitert, denen man sich im Rahmen des 'Vertrags 18-24' anschließen kann
Der Generalstab hat die Liste der Brigaden erweitert, denen man sich im Rahmen des 'Vertrags 18-24' anschließen kann

Das Verteidigungsministerium hat die Anzahl der Brigaden im Projekt 'Vertrag 18-24' erweitert

Das Ministerium für Verteidigung der Ukraine hat beschlossen, die Anzahl der Brigaden zu erweitern, bei denen Freiwillige im Rahmen des Projekts 'Vertrag 18-24' beitreten können. Nach den neuen Änderungen wurden zusätzlich zu bereits bestehenden sechs Brigaden zehn weitere hinzugefügt.

'3. separate Sturmbrigade, 24. separate mechanisierte Brigade, 93. separate mechanisierte Brigade, 30. separate mechanisierte Brigade, 128. separate Gebirgssturmbrigade, 36. separate Marineinfanteriebrigade, 39. separate Küstenschutzbrigade des 30. Marineinfanteriekorps, 25. separate Luftlandetruppbrigade, 80. separate Sturmlandungsbrigade, 59. separate Sturmbrigade.'

Wie zuvor können die Freiwilligen auch dem Projekt beitreten, das die bestehende 72. separate mechanisierte Brigade, die 95. separate Sturmlandungsbrigade, die 38. separate Marineinfanteriebrigade, die 28. separate mechanisierte Brigade, die 10. separate Gebirgssturmbrigade und die 92. separate Sturmbrigade umfasst.

Jetzt haben die Freiwilligen die Möglichkeit, eine Brigade der Landstreitkräfte, der Marine, der Luftlandetruppen und der unbemannten Systeme auszuwählen.

Das Projekt 'Vertrag 18-24' bietet den Freiwilligen finanzielle Stabilität, da der abgeschlossene Vertrag eine Auszahlung von 1 000 000 UAH garantiert, wobei 200 000 UAH sofort nach Unterzeichnung des Vertrags ausgezahlt werden und der Rest von 800 000 UAH später in zwei Raten.

Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen eine monatliche Geldversorgung von bis zu 120 000 UAH pro Monat sowie Zulagen für Kampfeinsätze. Insgesamt kann dies bis zu 2 000 000 UAH pro Jahr betragen. Freiwillige haben auch die Möglichkeit, eine 'Null'-Hypothek, staatlich finanzierte Ausbildung, kostenlose medizinische Versorgung (einschließlich Zahnersatz) und das Recht auf Ausreise ins Ausland nach einem Jahr Militärdienst zu erhalten. Das Gesetz sieht auch eine Garantie für die Befreiung von der Mobilisierung für 12 Monate nach Ablauf des Vertrags vor.


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