In der Pensionskasse wurde erklärt, welche Rente die Eltern und Ehefrauen der gefallenen Soldaten erhalten.


Das Gesetz der Ukraine „Über die Rentenversicherung von Personen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden, sowie einigen anderen Personen“ regelt die Zuweisung von Renten im Falle des Verlusts des Brotverdieners für gefallene / verstorbene Soldaten, teilte der Pensionsfonds mit.
Gemäß diesem Gesetz haben Mütter und Ehefrauen von Soldaten, die bei der Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten ums Leben gekommen sind (verstorben sind), Anspruch auf die vorzeitige Altersrente, wenn sie 50 Jahre alt sind und über eine Versicherungszeit von mindestens 20 Jahren verfügen.
Den Eltern und der Ehefrau (dem Ehemann) wird eine Hinterbliebenenrente gewährt, wenn sie 55 Jahre alt sind, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit.
Diese Personen haben auch Anspruch auf eine Rente im Falle des Verlusts des Brotverdieners, wenn sie Anspruch auf Folgendes haben:
Bergmannsrente;
Frührente nach Alter;
Rente für ältere Menschen unter begünstigten Bedingungen;
Rente mit Absenkung des Rentenalters oder sind Personen mit Behinderungen.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird wie folgt festgelegt:
Eltern (ein Elternteil), Ehefrau/Ehemann - 70% des Einkommens des verstorbenen Brotverdieners (mindestens 7800 UAH);
Kind - 70% des Einkommens des verstorbenen Brotverdieners (mindestens 6100 UAH pro Kind).
Die minimalen und maximalen Rentenbeträge gelten jeweils für jedes familienmitglied, das arbeitsunfähig ist.
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