In den Servicestellen des Innenministeriums wurde die Neuregistrierung von Fahrzeugen wiederhergestellt.


Am 21. Januar wurde in den Servicestellen des Innenministeriums die Neuregistrierung von Fahrzeugen nach dem Cyberangriff auf die staatlichen Register wiederhergestellt. Die Bedienung in den Servicestellen erfolgt nach vorheriger Anmeldung und es wird das aktualisierte System der E-Anmeldung getestet. Die Registrierung erfolgt je nach Region und Servicestelle entweder nach der alten oder der neuen Version des Systems.
Vorregistrierung bei der E-Anmeldung für die Dienstleistungen der Servicestellen des Innenministeriums
Um einen Voranmeldeschein zu erhalten, muss die Autorisierung über eine elektronische Signatur, BankID oder Diia.Signatur erfolgen. Nach der Autorisierung wählen Sie den Dienst, die Servicestelle sowie Datum und Uhrzeit für die Inanspruchnahme des Dienstes aus.
Falls die Autorisierung nicht gelingt, empfehlen wir, es später erneut zu versuchen, da das System aufgrund der hohen Nachfrage und Überlastung vorübergehende Störungen aufweisen kann. Eine Anmeldung kann auch am Terminal der Servicestelle bis zu zwei Tage im Voraus erfolgen.
Neuregistrierung von Fahrzeugen in 'Diia'
Es ist auch möglich, Fahrzeuge online über die Anwendung 'Diia' neu zu registrieren. Dazu muss der Verkäufer sich autorisieren und einen QR-Code generieren, der mit dem Käufer geteilt wird. Anschließend gibt der Käufer die Fahrzeugdaten ein, wählt das Nummernschild, die Art des Registrierungszertifikats und gibt den Abholort der Dokumente an. Nach der Überprüfung des Fahrzeugs durch das System wird ein Kaufvertrag erstellt, der von beiden Parteien mit der Diia.Signatur unterzeichnet wird. Die Dokumente werden an die Servicestelle des Innenministeriums und dann an 'Ukrpost' gesendet, die sie per Post zustellt.
Am 20. Januar wurde bereits die Funktionsfähigkeit der Register des Ministeriums für Justiz nach dem Cyberangriff wiederhergestellt.
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