Ukrainer wurden an die wichtige Anforderung erinnert, um Subventionen zu erhalten: Was im Pensionsfonds gemeldet werden muss.


Der ukrainische Rentenfonds hat erklärt, welche Umstände der Empfänger von Wohnsubventionen melden muss, um die Vergünstigungen nicht zu verlieren.
Davon berichtet "Hvylia", unter Berufung auf den Pressedienst des Rentenfonds.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Person, der eine Wohnsubvention gewährt wurde, dies innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Eintritt der Umstände, die die Gewährung der Subvention beeinflussen, melden muss. Dieses Erfordernis wird durch Punkt 90 der Verordnung über die Gewährung von Wohnsubventionen festgelegt, die vom Kabinett der Ukraine genehmigt wurde.
Zu diesen Umständen gehören:
- Änderungen in der Zusammensetzung der im Wohnraum registrierten Haushaltsmitglieder, ihres sozialen Status, Änderungen in der Familienzusammensetzung der Haushaltsmitglieder.
- Änderung des Leistungskatalogs der Wohndienstleistungen, Erhaltungsbedingungen.
- Änderung des Managers, des Anbieters von Gemeindedausten, Bildung einer Vereinigung von Wohnungseigentümern eines Mehrfamilienhauses.
- Aufenthalt einer Haushaltsmitglied oder eines Familienmitglieds des Haushaltsmitglieds gemeinsam im Ausland länger als 60 Tage.
- Durchführung eines einmaligen Kaufs im Wert von mehr als 50.000 Hrywnja sowie Erwerb oder Erhalt des Eigentumsrechts an Vermögenswerten im Wert von mehr als 50.000 Hrywnja.
- Erwerb des Eigentumsrechts an Kraftfahrzeugen (außer einem Moped und einem Anhänger).
- Durchführung von Transaktionen zum Kauf von Devisen und/oder Barren in ausländischer Währung über einen Gesamtbetrag von mehr als 50.000 Hrywnja (diese Transaktionen werden innerhalb von 12 Monaten zusammengefasst).
- Erhalt eines einmaligen Einkommens durch den Bürger, dem eine Wohnsubvention gewährt wurde, oder eines Familienmitglieds in Höhe von mehr als dem 25-fachen des für erwerbstätige Personen festgelegten Existenzminimums.
- Eröffnung eines Einlagengirokontos über einen Gesamtbetrag von mehr als 100.000 Hrywnja oder Erwerb von Inlandsstaatsanleihen über einen Gesamtbetrag von mehr als 100.000 Hrywnja.
- Einstellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen für den Erhalt einer Subvention für die übermäßige Wohnfläche.
Auch in einigen Regionen der Ukraine sind Subventionsbezieher verpflichtet, den Aufenthalt eines Haushaltsmitglieds, das sich länger als 60 Tage im Ausland befindet, innerhalb eines Monats nach Beendigung des Kriegsrechts in der Ukraine zu melden.
Zuvor wurde bekannt gegeben, wen man bis zum 1. Oktober informieren muss, um eine Heizkostensubvention zu erhalten.
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