Ukrainer in Polen werden über Wichtiges informiert: Es beginnt bereits am 1. Februar.

Ukrainer in Polen werden über Wichtiges informiert: Es beginnt bereits am 1. Februar
Українці в Польщі отримують важливу інформацію: усе стартує першого лютого.

Ab dem 1. Februar 2025 beginnt in Polen eine neue Phase der Beantragung von Kindergeld '800+'. Unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen bereits erhalten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Anträge werden nur elektronisch über das Internet angenommen.

Das Programm 'Familie 800+' sieht eine monatliche Zahlung von 800 Zloty für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Ihrer Familie aufgezogen wird. Die Hilfe wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt.

In Polen können ab dem 1. Februar 2025 bereits Anträge auf Kindergeld '800+' für die neue Phase eingereicht werden.
Ab dem 1. Februar 2025 beginnt eine neue Phase der Beantragung von Kindergeld 800+. Alle Empfänger müssen einen neuen Antrag stellen, auch wenn sie bereits Zahlungen erhalten. Anträge werden ausschließlich elektronisch über das Internet angenommen.

Es gibt mehrere Personengruppen, die Anspruch auf Kindergeld haben. Dazu gehören Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Polen haben, sofern auch ihre Kinder hier wohnen, sowie geflüchtete Ukrainer, die eine PESEL UKR haben.

Den Antrag auf monatliches Kindergeld '800+' kann man über das Internet auf verschiedene Arten stellen, wie z.B. über die Plattform E-ZUS, die mobile App mZUS, das Portal empatia oder Online-Banking.

Fristen für die Antragstellung:

  • bis zum 30. April 2025 – Auszahlung für Juni bis zum 30. Juni 2025;
  • vom 1. bis zum 31. Mai 2025 – Auszahlung für Juni bis zum 31. Juli 2025;
  • vom 1. bis zum 30. Juni 2025 – Auszahlung für Juni bis zum 31. August 2025;
  • vom 1. bis zum 31. Juli 2025 – Auszahlung für Juni bis zum 30. September 2025;
  • vom 1. bis zum 31. August 2025 – Auszahlung für Juni bis zum 31. Oktober 2025.

Das Geld wird auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen. Wenn der Antrag fehlerhaft ausgefüllt ist oder erforderliche Dokumente fehlen, wird Ihnen eine Frist zur Korrektur gewährt.

Kontaktinformationen:

  • Infotelefon: 22 290 55 00 (Mo-Fr 8:00 – 15:00);
  • Callcenter ZUS: 22 560 16 00 (Mo-Fr 7:00 – 18:00) oder E-Mail: [email protected];
  • ZUS-Niederlassung in Ihrer Stadt.

Zur Erinnerung, ukrainische Transportunternehmer werden in Polen massenhaft bestraft.


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