Papierhölle" für Flüchtlinge: Rentnerin kann ihre 115 Euro in Deutschland nicht erhalten.


Ukrainische Rentner, die aufgrund des Krieges im Ausland sind, stehen während ihres Versuchs, ihre Renten wiederherzustellen, auf die gestoppt wurden, vor zahlreichen bürokratischen Hindernissen.
Dies bestätigt die Geschichte einer 72-jährigen Bewohnerin von Saporischschja, die im März dieses Jahres zusammen mit ihrer Tochter Natalija nach Deutschland gezogen ist.
Laut den Aussagen des Journalisten und Rentenexperten Serhij Korobkin wurde "im Laufe des Jahres nach der Ausreise der ukrainischen Rentnerin weiterhin die Rente auf die Bankkarte überwiesen, die die Familie im Ausland nicht genutzt hat". Da es keine Bewegung/Geldbewegung auf der Karte gab, wurde nach einem Jahr die Rentenzahlung eingestellt, da es das Gesetz vorschreibt. "Die Einstellung der Rentenzahlungen war eine unangenehme Überraschung, da die Familie über diese Regelung nicht informiert war", bemerkte Korobkin.
Nach den Worten von Natalija, die diese Geschichte der Redaktion "In Rente" erzählte, verwandelten sich die Versuche, die Zahlungen wiederherzustellen, in einen echten bürokratischen Albtraum. Erstens, es ist fast unmöglich, einen Termin im Konsulat zu bekommen - man kann sich nur über eine elektronische Registrierung anmelden, was für viele Rentner bereits ein Problem darstellt.
Darüber hinaus erfordert die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente erhebliche finanzielle Ausgaben. "Eine Beglaubigung eines Dokuments kostet 9 Euro, und eine offizielle Übersetzung - 40 Euro", erzählte die Frau. Um die Zahlungen wiederherzustellen, müssen mehrere Dokumente vorbereitet werden: ein Antrag an den Rentenfonds, ein Dokument über den vorübergehenden Schutz, eine Bescheinigung über das Leben der Person, ein Dokument über die Registrierung des Wohnsitzes in Berlin und eine Kopie des ukrainischen Reisepasses. Die Kosten für die Vorbereitung der Dokumente beliefen sich auf mindestens 189 Euro, während die Rentenhöhe nur 115 Euro beträgt.
Selbst nachdem alle Dokumente gesammelt und nach Ukraine geschickt wurden, lehnte der Rentenfonds die Wiederherstellung der Zahlungen ab. Der Grund war das Dokument über den vorübergehenden Schutz, in dem es keinen direkten Hinweis auf "vorübergehenden Schutz" gab, sondern nur einen Verweis auf "Paragraph 24" des deutschen Gesetzes.
"Die ukrainische und die deutsche Bürokratie haben sich zusammengeschlossen, und es ist für ältere Flüchtlinge ziemlich schwierig, dies zu überwinden", fasste Korobkin zusammen. Im Konsulat wurde bestätigt, dass dies "nicht ihre Angelegenheit ist" und dass sie rieten, sich an die deutschen Behörden zu wenden, aber auch diese hörten auf, auf Anfragen zu antworten.
Diese Situation wirft Fragen auf: Warum ist eine Lebensbescheinigung erforderlich, wenn die Person bereits das komplizierte Verfahren durchläuft und andere Dokumente vorlegt? Warum kann das System "Diya" nicht genutzt werden, bei dem alles verifiziert ist? Und warum funktioniert die Möglichkeit der Fernaktualisierung der Rentenzahlung im elektronischen Dienstleistungsportal des Rentenfonds eingeschränkt? Leider gibt es derzeit keine Antworten auf all diese Fragen.
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